Massgebend für die Bemessung der Genugtuungssumme sind im Wesentlichen Art und Schwere der Tat sowie die Auswirkungen auf das Opfer. Daneben sollte auch auf den Unrechtsgehalt und die Begleitumstände, welche die Ausführung der Tat prägen, abgestellt werden (KLAUS HÜTTE, in: Hütte/ Landolt, Genugtuungsrecht, Band I, Genugtuung als Folge von Tötung oder Sexualdelikten, S.155 ff.). In der Literatur werden für Vergewaltigungen mit Penetration (ohne Unterscheidung zwischen vaginalem, oralem oder analem Geschlechtsverkehr) von erwachsenen Opfern mit Beziehung zum Täter als Basisgenugtuung Beträge von CHF 15‘000.00 bis CHF 25‘000.00 genannt.