Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer Busse von CHF 200.00. 25.4 Konsum von Kokain Für die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Konsum von Kokain wird eine Busse von CHF 300.00, asperiert mit CHF 200.00 als angemessen erachtet (VBRS-Richtlinien, S. 25). 25.5 Fazit Für sämtliche Übertretungen erachtet die Kammer eine Busse von CHF 1‘300.00 als angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 13 Tage festgesetzt. V. Zivilpunkt Die Privatklägerin fordert vom Beschuldigten eine Genugtuung. Vor erster Instanz