25.2 Missbrauch einer Fernmeldeanlage Die VBRS-Richtlinien sehen eine Busse von CHF 300.00 vor, wenn der Täter den Geschädigten in einer oder mehreren Nächten insgesamt 5 bis 10 Mal anruft (VBRS-Richtlinien, S. 48). Der Beschuldigte hat die Privatklägerin in zwei aufeinander folgenden Nächten mehrmals angerufen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips erachtet die Kammer eine Busse von insgesamt CHF 300.00 für angemessen. 25.3 Tätlichkeiten