41 25.1 Einfache Verletzungen der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen Der Beschuldigte hat insgesamt sechs Mal die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen überschritten, und zwar um 6 km/h, um 7 km/h, zweimal um 14 km/h sowie um 17 km/h und 26 km/h. Die VBRS-Richtlinien (S. 22) sehen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26-30 km/h eine Busse in der Höhe von CHF 400.00 vor und für solche zwischen 1-25 km/h mit Verweis auf die Bussenliste in Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV; SR 741.031)