25. Übertretungen Für die Schuldsprüche wegen einfachen Verletzungen der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfachen Tätlichkeiten und wegen Drogenkonsums ist unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB eine separate Busse auszusprechen, wobei das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen am schwersten wiegt und deshalb den Ausgangspunkt zur Bestimmung der Einsatzstrafe bildet.