587), weshalb er über eine Zeitdauer von rund sechs Monaten weiterhin mehrfach ein Fahrzeug ohne Führerausweis gelenkt habe. Die Behauptung, den Entzug des Führerausweises nicht realisiert zu haben, ist natürlich eine Ausrede und die automobilistische Legalprognose entsprechend schlecht. Er zeigte im vorliegenden Verfahren weder Einsicht noch Reue. Die Strafe von 130 Tagessätzen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 3‘900.00, wird daher unbedingt ausgesprochen.