in Aussicht gestellt bekommen (pag. 787). Wie er anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ausführt hat, habe er dort zur Probe gearbeitet und bekomme Ende Monat April 2017 Bescheid (pag. 813). Weiter habe er noch diverse Stellenangebote als Koch oder Küchenchef, wo er ebenfalls probeweise arbeiten könne. Er sei zuversichtlich, in der nächsten Zeit eine passende Stelle zu finden (pag. 787). Trotz der aktuell noch unsicheren beruflichen Verhältnisse möchte der Beschuldigte künftig offenbar einer beruflichen Tätigkeit als Koch nachgehen. Eine solche Tätigkeit ist ihm überdies auch zuzumuten.