Der Beschuldigte verfügt über ein Netto-Einkommen von CHF 980.00 (pag. 791). Darüber hinaus wird er vom Sozialdienst unterstützt. Der Beschuldigte verfügt über kein Vermögen. Ansonsten weist der Beschuldigte Verlustscheine in der Höhe von CHF 70‘946.80 auf (pag. 792 ff.). Aus dem Leumundsbericht vom 17. März 2017 geht hervor, dass der Beschuldigte ab dem 14. März 2017 wieder arbeiten gehen wolle. Er habe eine Stelle als Koch beim Stadtgarten E.________ in Aussicht gestellt bekommen (pag.