Der Beschuldigte bezeichnete die Privatklägerin als „sale pute“, „madre di merda“ und als „Hure“. In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz, wonach zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin allgemein ein rauer Umgangston geherrscht hat und die Äusserungen teilweise unter vier Augen gemacht wurden, gelangt die Kammer unter der Anwendung des Asperationsprinzips zu einer asperierten Strafe von 5 Strafeinheiten. 24.4 Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis Für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 Bst.