24.1 Drohung Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor, wenn der Täter in einer kriselnden Beziehung der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht und die Partnerin wegen dem zur Gewalt neigenden Täter dadurch in Angst versetzt wird und sich kaum noch auf die Strasse wagt (VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015, S. 49). Der Beschuldigte drohte der Privatklägerin aus nichtigem Anlass, sie bei lebendi-