683, S. 55 der Urteilsbegründung). Dem sind die Ausführungen im Leumundsbericht vom 17. März 2017 und die Ausführungen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung entgegen zu halten, wonach der Beschuldigte zwar als Koch probeweise gearbeitet hat, eine feste Anstellung aber noch ausstehend ist. Er verfügt somit nach wie vor nicht über gesicherte berufliche Verhältnisse und wird weiterhin vom Sozialdienst unterstützt. Darüber hinaus ist der Beschuldigte, dessen Betreibungsregisterauszug 34 Verlustscheine zählt, mit CHF 70‘946.80 verschuldet.