23.4.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sind insgesamt neutral aus. 23.5 Strafmass und Strafvollzug Insgesamt erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung eine Strafe von 30 Monaten als angemessen. Die Vorinstanz hat sich für einen teilbedingten Vollzug der Strafe ausgesprochen. Gemäss Art. 43 StGB kann das Gericht den Vollzug einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren teilweise aufschieben, wenn dies notwendig ist, um dem Verschulden des Täters genügend Rechnung zu tragen (Abs. 1).