_ verlobt ist und sie gemeinsamen Nachwuchs erwarten (pag. 788). 23.4.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte streitet seine Taten nach wie vor weitestgehend hartnäckig ab, was jedoch neutral zu werten ist. Anzumerken bleibt, dass er immer wieder versucht, seine Handlungen zu bagatellisieren und die Schuld an den jeweiligen Auseinandersetzungen zu externalisieren. 23.4.3 Strafempfindlichkeit Die Vorinstanz stuft die Strafempfindlichkeit als neutral ein. Dem ist beizupflichten. Daran vermag auch der Umstand, dass der Beschuldigte in naher Zukunft erneut Vater wird, nichts zu ändern. 23.4.4 Fazit