23.1.3 Willensrichtung, Beweggründe und Ziele Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich. Seine Beweggründe sind in seiner sexuellen Befriedigung zu finden, was jedoch tatbestandsimmanent und daher vorliegend neutral zu gewichten ist. Aus den gesamten Umständen ist davon auszugehen, dass es ihm nicht nur um die sexuelle Befriedigung, sondern auch um sexuel-