Am 31. Juli 2013 erfolgte die gerichtliche Trennung und anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wurde bekannt, dass zwischenzeitlich auch das Scheidungsurteil vorliegt. Die Privatklägerin war während Jahren immer wieder der psychischen Gewalt und Einschüchterungen des Beschuldigten ausgesetzt, so dass das Bild einer bereits seit längerer Zeit von ihrem Ehemann in mehrfacher Hinsicht drangsalierten Frau entstand.