Gemäss seinen Ausführungen im Schreiben vom 19. November 2015 besteht ein Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen der Privatklägerin und den körperlichen und sexuellen Übergriffen durch den Beschuldigten (pag. 557). Für einen Zusammenhang spreche auch die positive Entwicklung nach der Trennung vom Beschuldigten. Die Privatklägerin leidet jedoch noch heute an Panikattacken. Sie versuche zwar nicht mehr an ihre Vergangenheit zu denken, habe aber noch heute sogenannte Flashbacks (pag. 810). Die Privatklägerin war zudem vom 10. März 2014 bis zum 20. Februar 2015 aufgrund ihrer Panikattacken bei Dr. med.