Die Privatklägerin hat unter den gesamten Umständen und dem psychischem Druck des Beschuldigten, dem sie über mehrere Jahre ausgesetzt war, sehr gelitten und musste sich deswegen auch in ärztliche Behandlung begeben. Bereits seit dem 4. Januar 2012 war die Privatklägerin bei Dr. med. L.________ wegen Depressionen und psychosomatischen Beschwerden in Behandlung. Gemäss seinen Ausführungen im Schreiben vom 19. November 2015 besteht ein Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen der Privatklägerin und den körperlichen und sexuellen Übergriffen durch den Beschuldigten (pag.