Für die Schuldsprüche wegen Drohung, einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis ist eine separate Geldstrafe auszusprechen. Bei den Schuldsprüchen wegen Tätlichkeiten, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, den Betäubungsmittelkonsumwiderhandlungen und der einfachen Verkehrsregelverletzung handelt es sich um Übertretungen, für die eine Busse auszusprechen ist. 23. Einsatzstrafe: Vergewaltigung vom 11./12. Februar 2014 23.1 Tatkomponenten 23.1.1 Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts