31 E.________, als diese mit ihrer Cousine nach einem gemeinsamen Abend auf dem nach Hause Weg war. Im Rahmen einer Auseinandersetzung drückte der Beschuldigte die Privatklägerin gegen die Mauer im Hauseingang, wodurch sie sich mehrmals den Kopf angeschlagen hat. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass dieses Verhalten des Beschuldigten über das allgemein übliche und geduldete Mass einer Einwirkung auf die körperliche Integrität eines Menschen hinausgeht.