30 der Mutter der Privatklägerin dieselbe Drohung aus. Auch ihr drohte er, sie bei lebendigem Leib zu verbrennen, wenn sie die Wohnung nicht verlasse. Diese Drohung hat der Beschuldigte übrigens eingestanden, will sie aber nicht ernst gemeint haben. Opfer einer Drohung ist eine Person und der Angriff zielt auf die Beeinträchtigung der Psyche dieser Person.