Die Privatklägerin hat sich erneut verbal zur Wehr gesetzt und ihm mehrfach gesagt, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht möchte. Sie hat ihre Beine zusammengepresst, so dass es, als sie auf den Knien war und der Beschuldigte von hinten vaginal in sie eindrang, für ihn nicht klappte und er sie auf den Rücken legte,