Bleibt noch anzufügen, dass sich das Opfer zum neuen Domizil des Beschuldigten begab in der Meinung, sie sei in der Wohnung durch die Anwesenheit ihrer Kinder, die sie abholen wollte, geschützt. Andererseits ging der Beschuldigte offenbar davon aus, dass seine Frau aufgrund ihrer Angst und Scham einen derartigen Übergriff nie melden oder anzeigen würde.