Die Folge davon waren u.a. massive Panikattacken, welche psychiatrische Hilfe erforderlich machten. Es war denn auch offensichtlich, dass die Privatklägerin auch Monate nach der tatsächlichen Trennung vom Beschuldigten noch massgeblich geprägt war von der lange andauernden, gewaltträchtigen und angstbesetzten Beziehung. Sie leidet noch heute unter Flashbacks aufgrund der traumatischen ehelichen Erlebnisse. Die Privatklägerin beschreibt zudem ihre konstante verbale Abwehr in Bezug auf die Zudringlichkeiten des Beschuldigten.