14. Zu den Vorwürfen der Beschimpfung gemäss Ziffer I/5 der Anklageschrift 14.1 Vorwurf in der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin im Rahmen der Auseinandersetzung vom 7. Februar 2014 an der I.________-Strasse und in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2014 im G.________ in E.________ als „sale pute“ und „madre di merda“ beschimpft zu haben. Des Weiteren soll er die Privatklägerin am 11./12. Februar 2014 am J.________ (Strasse) in E.________ im Nachgang zum Sachverhalt gemäss Ziffer 1.1 der Anklageschrift als „Hure“ beschimpft haben (pag. 434). 14.2 Ausführungen der Vorinstanz