23 13.3.2 Ausführungen des Beschuldigten Der Beschuldigte hat zur Frage, ob er je seine Frau geschlagen habe, in sämtlichen Einvernahmen geltend gemacht, dies sei nie der Fall gewesen (pag. 667, S. 39 der Urteilsbegründung). Da die Aussagen der Privatklägerin glaubhaft sind und Realitätskriterien aufweisen, wird auf ihre Aussagen abgestellt.