13. Zum Vorwurf der einfachen Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten gemäss Ziffer I/4 der Anklageschrift 13.1 Vorwurf in der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, der Privatklägerin im Februar/März 2013 an der I.________-Strasse in E.________ mehrmals ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch sie zu Boden fiel und ihre Brille zu Bruch ging und sie ein Hämatom am Auge und eine aufgeplatzte Lippe davon trug (pag. 434). 13.2 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz hielt fest, dass der Beschuldigte bestreite, seine Frau je geschlagen zu haben.