Bei der Staatsanwaltschaft habe er den Vorfall so geschildert, dass sie ihr Glas erhoben habe und sich ihre Hände berührt hätten und sie sich dann das Glas Champagner selber ins Gesicht geschüttet habe. Anlässlich der Hauptverhandlung habe er geltend gemacht, er rede gerne mit den Händen und deshalb seien die Gläser aneinander gestossen (pag. 666, S. 38 der Urteilsbegründung).