Weiter habe die Privatklägerin ihm die Türe an den Kopf geschlagen. Er habe daraufhin die Türe zurückgestossen und dabei seine Frau getroffen, weshalb sie dann gegen die Mauer gefallen sei (pag. 118). Wie in vielen der Aussagen des Beschuldigten finden sich auch hier wiederum die Muster von Anpassung, Gegenangriff und Abwertung, weshalb diese nicht glaubhaft sind.