Der Beschuldigte habe sie am Nacken gepackt, ihr den Arm umgedreht, sie gestossen und den Kopf mehrmals gegen die Mauer geschlagen (pag. 65 f.; pag. 99; pag. 577). Die Privatklägerin schildert das Geschehene bildlich und es wirkt absolut selbst erlebt. Sie gesteht ein, dass sie den Beschuldigten ebenfalls zurück gestossen hat, was ebenfalls für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht. Die Schilderungen der Privatklägerin sind vollständig, ausführlich und sachlich, weshalb darauf abgestellt werden kann.