11. Zum Vorwurf der Tätlichkeit gemäss Ziffer I/3.2 der Anklageschrift 11.1 Vorwurf in der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin am Abend des 7. Februars 2014 an der I.________-Strasse in E.________ beim Betreten des Hauseingangs gegen die Mauer gedrückt zu haben (pag. 433). 11.2 Ausführungen der Vorinstanz Auf die Überlegungen und Schlussfolgerungen der Vorinstanz zur Glaubwürdigkeit der Aussagen des Beschuldigten und der Privatklägerin kann verwiesen werden. Es gilt hierzu weitgehend das bereits zuvor Gesagte.