Später führt er aus, dass er dieses Mal nichts gemacht habe, sondern die Privatklägerin. Sie habe die gemeinsame Tochter geschlagen und gekratzt, bis deren Arm geblutet habe (pag. 108; pag. 116). Weiter fällt auf, dass der Beschuldigte auch hier versucht, die Privatklägerin schlecht zu machen. So zum Beispiel wenn er angibt, er habe dem Streit mit seiner Frau aus dem Weg gehen wollen, da er seine Frau ja kenne (pag. 51). Sie nehme seit längerer Zeit Tabletten, da sie unter Depressionen leide (pag.