Seine weiteren Aussagen zum vorangegangen Streit sind von Widersprüchen gezeichnet. Anfänglich habe der Streit zwischen der Privatklägerin und seiner Tochter im Elternschlafzimmer stattgefunden (pag. 51); schliesslich sei er ins Zimmer der Tochter gegangen, um den Streit zu schlichten (pag. 116). Auch hinsichtlich des Verhaltens der Privatklägerin sind seine Aussagen nicht stimmig. Seine Frau habe ihn geschlagen und gekratzt. Sie habe ihn in den rechten Arm gebissen, als er dazwischen gegangen sei (pag. 51). Später führt er aus, dass er dieses Mal nichts gemacht habe, sondern die Privatklägerin.