Er gibt an, er habe seiner Frau gegenüber nie mit dem Tod gedroht (pag. 54). Anlässlich der Hauptverhandlung gibt er dann an, damals „t’ammazzo“ gesagt zu haben; ein Ausdruck, den man in Italien häufig gebrauche (pag. 586). Seiner Schwiegermutter gegenüber habe er geäussert, dass er sie lebendig verbrennen werde. Er habe es aber nicht so gemeint. Er bagatellisiert sein Verhalten bis hin zur Behauptung, seine Äusserung sei nicht direkt eine Bedrohung gewesen (pag. 117; pag. 586). Seine weiteren Aussagen zum vorangegangen Streit sind von Widersprüchen gezeichnet.