Sie nehme die Drohungen sehr ernst (pag. 47). Es zeichnet sich somit das typische Bild einer seit langem von ihrem Mann dominierten, abgewerteten, bedrohten, misshandelten und eingeschüchterten Frau. Trotzdem sind keine Aggravierungen in den Aussagen der Privatklägerin auszumachen. Vielmehr räumt sie in Bezug auf den vorangegangenen Streit mit ihrer Tochter Fehler ein. Sie habe ihre Tochter geohrfeigt, was ihr leid tue (pag. 45; pag. 98; pag. 576). 10.3.2 Ausführungen des Beschuldigten Der Beschuldigte macht erneut recht karge Aussagen zum Kerngeschehen. Er gibt an, er habe seiner Frau gegenüber nie mit dem Tod gedroht (pag.