46 f.; pag. 576 f.). Bereits zu Beginn der ersten polizeilichen Einvernahme führt sie aus, dass sie sich physisch und psychisch „zerstört“ fühle und unter Panikattacken leide (pag. 42). Während der Befragung gibt sie an, dass der Beschuldigte sie psychisch dominiere (pag. 43) und sie Angst vor ihm habe, weshalb sie bisher nie die Polizei informiert habe (pag. 47). Sie leide bereits seit mehreren Jahren unter verschiedensten Formen der Gewalt (pag. 46). Sie nehme die Drohungen sehr ernst (pag. 47).