19 gänzend wird festgehalten, dass die Privatklägerin das Kerngeschehen konstant und kohärent schildert (pag. 45; pag. 98; pag. 576). Ein familiärer Streit um die Handyrechnung der Tochter ist eskaliert. Die Privatklägerin schildert den Ablauf des Nachmittags und wie es zu diesem Streit mit der anschliessenden Drohung ihr und ihrer Mutter gegenüber gekommen ist stimmig und nachvollziehbar. Die Privatklägerin schildert mehrfach ihre Gefühle (pag. 42 f.; pag. 46 f.; pag.