18 kehr stattgefunden haben soll, werden vom Beschuldigten unterschiedlich dargestellt. Anlässlich seiner ersten Einvernahme gibt er an, dass sie im Wohnzimmer gewesen seien, da seine Tochter K.________ im Schlafzimmer geschlafen habe (pag. 111). Bei der Staatsanwaltschaft führte er aus, sie hätten im Wohnzimmer begonnen, seien dann aber ins Schlafzimmer gegangen (pag. 119; pag. 585). Er sagte zudem aus, dass sie vaginalen Sex gehabt hätten (pag. 109), später soll es dann oraler und normaler Sex gewesen sein (pag.