Die Angst und die dadurch ausgelösten Blockaden sind nachvollziehbar und verständlich. Die selbstkritischen Aussagen sprechen für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin. Die Privatklägerin schilderte mehrfach ihre Gefühle, welche die sexuelle Handlung des Beschuldigten in ihr ausgelöst hat (pag. 89; pag. 102; pag. 579). Sie habe geweint und sich geekelt. Sie habe sich weggedreht und der Beschuldigte habe sie gefragt, ob es sie dermassen anwidern würde (pag. 89; pag. 103). Die Privatklägerin weinte jeweils noch während des Erzählens des Vorfalls (pag. 89; pag. 102; pag. 579).