Weiter sind auch keine Aggravierungen in den Aussagen der Privatklägerin auszumachen. Vielmehr äusserte sie in Bezug auf diesen Vorwurf im Schlafzimmer auch Selbstzweifel und hielt fest, dass sie sich schon zur Wehr gesetzt habe, aber vielleicht auch mehr hätte tun müssen. Sie habe jedoch zu grosse Angst gehabt. Sie habe Angst gehabt, dass der Beschuldigte sie umbringe, wenn sie nicht mache, was er wolle (pag. 89; pag. 102; pag. 579). Wie bereits oben ausgeführt ist die Privatklägerin eine über Jahre hinweg von ihrem Ehemann misshandelte Person. Die Angst und die dadurch ausgelösten Blockaden sind nachvollziehbar und verständlich.