Sie habe versucht, die Beine zusammen zu drücken. Weil es für ihn so nicht gegangen sei, habe er sie umgedreht. Sie habe dann mit dem Rücken auf der Matratze gelegen und er sei erneut in sie eingedrungen (pag. 89; pag. 102; pag. 579). Der Beschuldigte habe sie überall abgeleckt. Dies im ganzen Gesicht, am Hals und, nachdem er ihr das T-Shirt hoch gezogen habe, auch oberhalb des Büstenhalters (pag. 91). Die Privatklägerin schildert das Kerngeschehen auf der Matratze im Schlafzimmer logisch und widerspruchsfrei. Der geschilderte Ablauf wirkt überzeugend, ohne jedoch stereotyp zu erschienen.