15 Geschlechtsverkehr gehabt hätten und die Privatklägerin immer noch wöchentlich ein bis zweimal zu ihm käme, um Sex zu haben (pag. 108; pag. 119; pag. 585). Daneben führte er aus, dass der Sex immer freiwillig gewesen und es nie gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, und dass sie immer zum Orgasmus gekommen sei (pag. 111 f.). Die Privatklägerin habe gesagt, dass sie das immer machen könnten, vielleicht kämen sie ja wieder zusammen (pag. 585).