Nicht nur, dass sie ihrer Mutter zu verstehen gab, den Vorfall umgehend der Polizei zu melden, sondern auch der Umstand, dass die Privatklägerin sichtlich aufgebracht war, als die Polizei bei ihr eintraf, sprechen dafür, dass am 1. Mai 2013 aber auch bereits früher etwas passiert sein muss. 8.3.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf der Vergewaltigung. Zwar stellt er den sexuellen Kontakt nicht in Abrede, betont aber immer wieder, dass dieser freiwillig erfolgt und die Privatklägerin damit einverstanden gewesen sei, ja dass sie diesen teilweise geradezu gesucht habe (pag. 111 f.; pag. 119; pag. 585).