So wäre diesfalls zu erwarten, dass die Privatklägerin dem Beschuldigten all seine Taten weit drastischer vorhalten und nicht derart zurückhaltend über die Vorfälle sprechen würde. Darüber hinaus verzichtete die Privatklägerin auf eine leicht mögliche gewesene schwerere Belastung des Beschuldigten als es um die häusliche Gewalt ging, indem sie anlässlich der ersten Einvernahme bei der Polizei auch seine guten Seiten hervorhob: Ohne das Kokain sei er grundsätzlich ein guter Ehemann und Vater gewesen (pag. 45). Eine falsche Beschuldigung aus einem Rachemotiv heraus erscheint deshalb als sehr unwahrscheinlich.