6.1 und 6.2) sowie auf die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, zu einer Geldstrafe und einer Übertretungsbusse, insoweit diese im Zusammenhang mit den genannten Schuldsprüchen erfolgt sind, auf die vollumfängliche Auferlegung der Verfahrenskosten, die Ausrichtung einer Genugtuung an die Privatklägerin und sämtliche mit diesen angefochtenen Punkten zusammenhängende Folgepunkte des Urteils (pag. 708 ff.). Mit Schreiben vom 15. September 2016 verzichteten die Generalstaatsanwaltschaft und mit Eingabe vom 23. September 2016 die Privatklägerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.______