II., Rz. 4), wegen Beschimpfung, mehrfach begangen (Urteilsdispositiv Ziff. II., Rz. 5.1, 5.2 und 5.3), wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfach begangen (Urteilsdispositiv Ziff. II, Rz. 6.1 und 6.2) sowie auf die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, zu einer Geldstrafe und einer Übertretungsbusse, insoweit diese im Zusammenhang mit den genannten Schuldsprüchen erfolgt sind, auf die vollumfängliche Auferlegung der Verfahrenskosten, die Ausrichtung einer Genugtuung an die Privatklägerin und sämtliche mit diesen angefochtenen Punkten zusammenhängende Folgepunkte des Urteils (pag.