II. des angefochtenen Urteils). Schliesslich wurde der Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 15‘000.00 Genugtuung, zuzüglich 5% Zins seit dem 12. Februar 2014 an die Privatklägerin verurteilt (pag. 612, Ziff. III. des angefochtenen Urteils). 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 27. April 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 624). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfü-