Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Davon sind 12 Monate unbedingt zu vollziehen. Für die Teilstrafe von 24 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und eine Probezeit von vier Jahren angeordnet. Ferner wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3‘900.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 2‘000.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf 20 Tage festgesetzt (pag. 610 ff., Ziff. II. des angefochtenen Urteils).