25. Entschädigung Eine Entschädigung, namentlich für die private Verteidigung, ist bei diesem Ausgang des Verfahrens weder erstinstanzlich noch oberinstanzlich zu sprechen. 15 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. Juli 2016 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als A.________ schuldig erklärt wurde: 1. des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, begangen am 08.05.2015 in Bern, 2. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 08.05.2015 in Bern durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs,