Die Beschuldigte musste daher damit rechnen, dass die Polizei nähere Abklärungen treffen würde. Dies hat umso mehr zu gelten, als die räumlichen Verhältnisse in der Garage – wie der Videoaufnahme zu entnehmen ist – für einen durchschnittlich geübten Fahrer ausreichend waren und vor keine besonderen Schwierigkeiten stellen sollten. Die Platzverhältnisse stellten sich so dar, dass das Wenden mit einem eher kleinen Fahrzeug wie demjenigen der Beschuldigten grundsätzlich problemlos möglich gewesen wäre. Das Fahrmanöver warf damit auch unter diesem Gesichtspunkt Fragen bezüglich der Fahrtüchtigkeit der Beschuldigten auf.