117, S. 18 der Entscheidbegründung). Auch die Parteien bringen keine Argumente vor, welche daran zweifeln lassen würden, dass der objektive Tatbestand erfüllt ist. Fraglich und im Folgenden zu prüfen ist, ob der subjektive Tatbestand erfüllt ist. Der subjektive Tatbestand verlangt zumindest Eventualvorsatz.